Warum ein Vorsorgeauftrag so wichtig ist und warum Sie nicht warten sollten


„Der Vorsorgeauftrag ist ein einfaches, aber wirkungsvolles Instrument, um Selbstbestimmung zu bewahren, auch dann, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind. Wer frühzeitig vorsorgt, schützt nicht nur sich selbst, sondern entlastet auch seine Angehörigen.“
Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Ein Vorsorgeauftrag kann von jeder volljährigen Person erstellt werden, solange sie urteilsfähig ist. Er tritt nicht sofort in Kraft, sondern erst dann, wenn durch Unfall, Krankheit oder Demenz tatsächlich eine Urteilsunfähigkeit eintritt.
Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens beauftragen, in drei zentralen Bereichen für Sie tätig zu werden:
- Personensorge: Entscheidungen rund um Wohnsituation, Betreuung, Pflege und medizinische Massnahmen.
- Vermögenssorge: Verwaltung von Einkommen und Vermögen, Wahrung der finanziellen Interessen.
- Rechtsvertretung: Vertretung gegenüber Behörden, Banken und weiteren Institutionen.
Als Beauftragte kommen häufig Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, andere Familienmitglieder, Freunde oder auch Treuhänder und Finanzberater in Frage.
Formvorschriften – das sollten Sie beachten
Damit der Vorsorgeauftrag gültig ist, muss er eigenhändig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden. Alternativ kann er durch eine Notarin oder einen Notar öffentlich beurkundet werden.
Empfehlenswert ist, das Original sicher zu hinterlegen – etwa in einem Safe, bei einem Treuhänder oder direkt bei der KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde). Wichtig: Informieren Sie die beauftragte Person über den Aufbewahrungsort.
Erst wenn die Urteilsunfähigkeit eintritt, prüft die KESB die Gültigkeit des Dokuments und bestätigt die Eignung sowie Bereitschaft der beauftragten Person. Danach erhält diese eine Urkunde, mit der sie sich gegenüber Dritten ausweisen und für Sie handeln kann.
Wer braucht einen Vorsorgeauftrag besonders dringend?
- Unverheiratete Paare: Sie haben kein gesetzliches Vertretungsrecht.
- Alleinstehende Personen: Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die KESB, wer die Vertretung übernimmt.
- Verheiratete Paare: Zwar besteht ein gesetzliches Vertretungsrecht, dieses deckt jedoch nicht alle Bereiche ab. Ein Vorsorgeauftrag sorgt für Klarheit und Vollständigkeit.
Was passiert ohne Vorsorgeauftrag?
Liegt kein Vorsorgeauftrag vor, übernimmt in der Regel die KESB die Entscheidung, wer die urteilsunfähige Person vertreten soll. Damit geben Sie die Kontrolle darüber ab, wer im Ernstfall für Sie zuständig ist.
Fazit
Der Vorsorgeauftrag ist ein zentrales Instrument, um Selbstbestimmung und finanzielle Sicherheit zu bewahren. Wer frühzeitig handelt, bestimmt selbst, wem er vertraut und verhindert unangenehme Überraschungen im Ernstfall.
Lassen Sie sich bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrags von erfahrenen Fachleuten begleiten. So stellen Sie sicher, dass alle rechtlichen und finanziellen Aspekte optimal aufeinander abgestimmt sind. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch.


