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Wofür steht EAM?
EAM steht für External Asset Manager (externer Vermögensverwalter). Als EAM verwalten wir die Vermögenswerte unserer Kundinnen und Kunden unabhängig von der depotführenden Bank.
Was unterscheidet Wenzinger & Tschan Finanz AG von anderen Vermögensverwaltern?
Vermögensverwaltung ist für uns nicht nur eine Dienstleistung, sondern eine Leidenschaft. Unsere ausgezeichnete Expertise wird von der Bilanz anerkannt, und unsere Strategien zeigen eine nachweislich überdurchschnittliche Performance. Sie profitieren von einem engagierten, dynamischen Team, das Sie langfristig begleitet und in allen Lebenslagen kompetent unterstützt.
Weshalb wurde die Wenzinger & Tschan Finanz AG vor 2025 nie von der Bilanz ausgezeichnet?
Die Bilanz führt jährlich ein Ranking im Bereich Vermögensverwaltung durch. Im Jahr 2025 haben wir erstmals daran teilgenommen und wurden ausgezeichnet. An der Bewertung über 60 Monate haben wir nicht teilgenommen.
Welcher Mindestbetrag ist für ein Mandat erforderlich und weshalb?
Unsere Anlagestrategie basiert überwiegend auf sorgfältig selektierten Direktanlagen. Um eine ausreichende Diversifikation sowie eine effiziente Umsetzung in der von uns angestrebten Qualität sicherzustellen, ist ein Mindestbetrag von CHF 500'000 erforderlich. Unterhalb dieses Betrags lässt sich unsere Strategie nicht optimal umsetzen.
Kann ich ein Mandat eröffnen, auch wenn ich nicht in die Schweiz reisen kann?
Ja, eine Zusammenarbeit ist auch ohne physische Präsenz in der Schweiz problemlos möglich.
Wer übernimmt die administrative Abwicklung bei Mandatseröffnung?
Wir erledigen für Sie sämtliche administrativen Schritte im Zusammenhang mit der Mandatseröffnung. Für die Unterzeichnung und Besprechung der Details treffen wir uns persönlich und kümmern uns um alle Formalitäten.
Wie häufig findet der Austausch während eines Mandats statt?
Die Intensität der Betreuung bestimmen Sie. Gemeinsam legen wir fest, wie regelmässig und in welcher Form Sie mit uns im Austausch stehen möchten.
Kann der Vermögensverwalter Geld von meinem Konto beziehen?
Nein. Grundlage unserer Tätigkeit ist eine sogenannte EAM-Vollmacht. Diese berechtigt uns ausschliesslich dazu, Anlageentscheide im Rahmen des vereinbarten Mandats zu treffen sowie unser vertraglich vereinbartes Honorar zu belasten. Weitere Bezüge sind nicht möglich.
Wie setzt sich das Honorar zusammen?
Für Sie verhandeln wir bei einer unserer Partnerbanken eine All-in-Fee. Zusätzlich verrechnen wir unsere vertraglich vereinbarte Vermögensverwaltungsgebühr. Sämtliche Kosten werden offen ausgewiesen.
Wann wurde die Wenzinger & Tschan Finanz AG gegründet?
Die Wenzinger & Tschan Finanz AG wurde im Jahr 2002 gegründet.
Was verstehen Sie unter dem „Finanzboutique-System“?
Unser Finanzboutique-System hat sich über die Jahre organisch entwickelt und wird laufend weiter ausgebaut. Ziel ist es, unseren Kundinnen und Kunden umfassende Lösungen aus einer Hand anzubieten. Nicht alle Dienstleistungen erbringen wir intern, wir arbeiten bewusst mit einem ausgewählten Netzwerk von spezialisierten Partnern zusammen, um höchste Qualität sicherzustellen.
Was passiert, wenn sich meine Lebenssituation verändert und ich regelmässig Kapitalbezüge benötige?
Veränderungen in Ihrer Lebenssituation berücksichtigen wir selbstverständlich. Gemeinsam besprechen wir die neue Ausgangslage und passen das Mandat entsprechend an. Sollte ein Mandat nicht mehr sinnvoll sein, sprechen wir dies transparent an und suchen gemeinsam nach einer geeigneten Lösung.
Erledigen Sie meine Steuerangelegenheiten?
Ja, für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen wir die Erstellung der Steuererklärung und vertreten Sie gegenüber den zuständigen Behörden.
Unterstützen Sie beim Kauf oder Verkauf von Immobilien?
Ja, wir beraten Sie umfassend bei Immobiliengeschäften und organisieren den Verkauf oder Kauf von A bis Z, inklusive Unterstützung bei der Grundstückgewinnsteuer und allen notwendigen Formalitäten.
Verwalten Sie Pensionskassengelder?
Solange sich Ihr Vermögen innerhalb der Pensionskasse oder Freizügigkeitskonten befindet, ist eine Vermögensverwaltung durch uns nicht möglich. Sobald die Gelder ausbezahlt werden (z. B. bei Pensionierung), können wir Ihnen gerne ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Mandat anbieten.
Was geschieht mit meinem Mandat im Todesfall?
Im Todesfall führen wir das Mandat gemäss den vertraglichen Vereinbarungen weiter. Wir stehen in engem Austausch mit dem Willensvollstrecker oder den Erben und setzen die erhaltenen Instruktionen entsprechend um.
Regeln Sie meinen Nachlass?
Ja, wir begleiten Sie bei der Nachlassplanung, übernehmen Willensvollstreckung, unterstützen bei der Ausarbeitung von Testamenten und sorgen dafür, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen geregelt wird.
Erstellen Sie auch eine Patientenverfügung oder Vorsorgedokumente?
Ja, wir erstellen und bewahren Ihre Patientenverfügung sowie weitere Vorsorgedokumente sicher auf.
Wie lange dauert es, bis ein Mandat gekündigt ist?
Das Mandat kann von beiden Parteien jederzeit ohne Frist gekündigt werden.
Wie lange dauert es, ein Mandat zu liquidieren?
Wir investieren ausschliesslich in liquide Anlagen. Dadurch ist Ihr Vermögen innert kürzester Frist verfügbar.
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