Häufig gestellte Fragen
Finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um unsere Finanzdienstleistungen

Wofür steht EAM?
Was passiert mit meinen Kunden?
Was unterscheidet Wenzinger & Tschan Finanz AG von anderen Vermögensverwaltern?
Kann ich meine Kunden weiterhin betreuen?
Weshalb wurde die Wenzinger & Tschan Finanz AG vor 2025 nie von der Bilanz ausgezeichnet?
Was passiert mit meinem bisherigen Geschäftsmodell und meinen Mandaten?
Welcher Mindestbetrag ist für ein Mandat erforderlich und weshalb?
Wie stark werde ich administrativ und regulatorisch entlastet?
Wie ist das Back-up geregelt?
Wer übernimmt die administrative Abwicklung bei Mandatseröffnung?
Wie läuft die Übergabe konkret ab?
Wie häufig findet der Austausch während eines Mandats statt?
Was passiert mit meiner Beziehung zur Bank?
Kann der Vermögensverwalter Geld von meinem Konto beziehen?
Wie werden die Konditionen einer Nachfolgelösung festgelegt?
Wie setzt sich das Honorar zusammen?
Was unterscheidet Wenzinger & Tschan Finanz AG von einer grösseren Vermögensverwaltung?
Wann wurde die Wenzinger & Tschan Finanz AG gegründet?
Für wen ist eine EAM-Nachfolgelösung interessant?
Was verstehen Sie unter dem „Finanzboutique-System“?
Was passiert, wenn sich meine Lebenssituation verändert und ich regelmässig Kapitalbezüge benötige?
Erledigen Sie meine Steuerangelegenheiten?
Unterstützen Sie beim Kauf oder Verkauf von Immobilien?
Verwalten Sie Pensionskassengelder?
Was geschieht mit meinem Mandat im Todesfall?
Regeln Sie meinen Nachlass?
Erstellen Sie auch eine Patientenverfügung oder Vorsorgedokumente?
Wie lange dauert es, bis ein Mandat gekündigt ist?
Wie lange dauert es, ein Mandat zu liquidieren?
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